Glossar auf www.oekosiedlungen.de
Hier finden Sie Erklärungen wichtiger Begriffe zu ökologischen
und nachhaltigen Siedlungen, nachhaltiger Stadtentwicklung und Ökobilanz-
und Bewertungsmethoden.
A - B - C -
D - E - F - G
- H - I - J - K
- L - M - N - O
- P - Q - R - S
- T - U - V - W
- X - Y - Z
A
Abwasser: Nach Nutzung abfließendes,
durch organische und anorganische Stoffe verunreinigtes Wasser.
Abwägung: § 1 Abs. 6 BauGB listet die Belange auf,
darunterauch die Umweltbelange, die bei der Bauleitplanung insbesonderezu
berücksichtigen sind. Weitere Belange können also imEinzelfall
hinzutreten. Abs. 7 stellt dann klar, dass diese Belangegegeneinander
und untereinander gerecht abzuwägen sind. Keinerder Belange,
beispielsweise weder die Belange der Wirtschaft,des Verkehrs noch
der Umwelt, genießen bei dieser Abwägungeinen grundsätzlichen
Vorrang, beispielsweise im Sinne einerVorfahrtsregel für
Arbeit. Allerdings ordnet die Rechtsprechungviele Umweltbelange, im
Unterschied zu anderen Belangen, alsOptimierungsgebote
ein, deren Zurückstellung zwar möglichist, aber besonders
sorgfältig abgewogen werden muss. DieGemeinde hat also einen
erheblichen Entscheidungsspielraum,ist aber zugleich gefordert, sehr
genau hinzuschauen und zueinem tatsächlich gerechten Abwägungsergebnis
zu gelangen.Andernfalls ist die Abwägung juristisch angreifbar
und ggf. fehlerhaftund kann zur Unwirksamkeit eines Plans führen.
(Sieheauch weiter unten zur Bodenschutzklausel.)
Allokation: Zuordnung und quantitative Aufteilung der Input-
und Outputflüsse eines Kuppelprozesses auf die einzelnen Produkte.
Erforderlich bei Mehrproduktsystemen, um auch zu einzelnen Produkten
Ökobilanzen zu erstellen.
Altlasten: Altablagerungen und Altstandorte,
von denen nach fachlicher Beurteilung eine Beeinträchtigung des
Wohls der Allgemeinheit ausgeht.
Außenbereichsschutz: Siehe unter privilegierte Vorhaben.
Ausgleich: Maßnahmen, die bei
einem Eingriff in den Naturhaushalt vorgenommen werden, um einen Ausgleich
für die Beeinträchtigung des Naturhaushalts bzw. der Biotope
zu schaffen.
Auswertung: Wichtiger Bestandteil einer Ökobilanz, bei
dem die Ergebnisse der Sachbilanz und/oder der Wirkungsabschätzung
für die Schlussfolgerungen und Empfehlungen zusammengeführt
werden.
B
Bauleitplanung: Bauleitpläne sind
Flächennutzungsplan und Bebauungsplan, denen Landschaftsplan
und Grünordnungsplan zugeordnet sind.
Baufläche: Eine im Flächennutzungsplan
für die Bebauung vorgesehene und nach der allgemeinen Art ihrerbaulichenNutzung
dargestellte Fläche; nach der Baunutzungsverordnung werden unterschieden:
Wohnbauflächen (W), gewerblicheBauflächen (G), Gemischte
Bauflächen (M) und Sonderbauflächen(S).
Baugebiet: Eine im Bebauungsplan nach
der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung festgesetzte Baufläche.
Die Baunutzungsverordnung unterscheidet: Kleinsiedlungsgebiete (WS),
reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), besondere Wohngebiete
(WB), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete
(GE), Industriegebiete (GI), Sondergebiete (SO).
Baugebot: Ein Baugebot ist die durch Bescheid der Gemeindebegründete
Verpflichtung des Eigentümers, innerhalb einer zubestimmenden
angemessenen Frist sein Grundstück entsprechendden Festsetzungen
des Bebauungsplans zu bebauen oder ein vorhandenes Gebäude oder
eine vorhandene sonstige baulicheAnlage den Festsetzungen des Bebauungsplans
anzupassen. Weilder Eigentümer allerdings daraus in der Regel
EntschädigungsundÜbernahmeansprüche ableitet, werden
solche Gebote in der Praxis nur äußerst selten ausgesprochen.
Ähnliches gilt im Übrigen für das Instrument der Erhaltungssatzung.
Bauordnung (BauO): Die Bauordnung ist Landesrecht undwesentlicher
Bestandteil des Baurechts. Sie regelt als Hauptbestandteildes Bauordnungsrechts
die Bedingungen, welche beijedem Bauvorhaben zu beachten sind.
Baunutzungsverordnung (BauNVO): Auf der Grundlage desBaugesetzbuches
erlassene Verordnung des Bundes zur baulichenNutzung von Grundstücken.
In der BauNVO werden u. a. Art undMaß der baulichen Nutzung
definiert.
Bebauungsplan: Verbindlicher Bauleitplan;
enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche
und grünplanerische Ordnung in einem Gebiet (z.B. Art und Maß
der baulichen Nutzung, Bauweise, Straßen, Grünflächen,
Erhalt von Biotopen, Anpflanzung von Baumgruppen).
Besonderes Städtebaurecht: Das Besondere Städtebaurecht(§§
136ff. BauGB) behandelt Städtebauliche Sanierungs- undEntwicklungsmaßnahmen,
die die Gemeinde zur Behebung städtebaulicherMissstände
in Stadtteilen mit dem Ziel beschließt,sie wesentlich zu verbessern
oder umzugestalten. Das Gesetzdefiniert Kriterien für die Sanierungsbedürftigkeit
und allgemeineZielsetzungen für diese Maßnahmen und regelt
die MitwirkungBetroffener. Seit 2004 enthält das Kapitel auch
Regelungen zumStadtumbau und zur Sozialen Stadt.
Bestandsgebiete: Gemeindeteile, die zum so genannten Innenbereichzählen
(§ 34 BauGB), im Gegensatz zum Außenbereich(§ 35 BauGB).
Ein Sonderfall ist der so genannte Außenbereichim Innenbereich,
also ein unbebautes Gebiet inmitten des Innenbereichs. Näheres
unter privilegierte Vorhaben und unterInnenbereichsvorhaben.
Bestockungsgrad: Verhältnis der
Kronenprojektion aller Bäume in einem Gebiet zur Gesamtfläche.
Bewertung: Auswertungsschritt innerhalb einer Ökobilanz,
bei dem die Ergebnisse der Sachbilanz und die Wirkungsanalyse einem
gesellschaftlich-politischen Werturteil unterzogen werden. Kann z.B.
durch Gewichtung, Benotung oder verbale Argumentation erfolgen.
Bioabfallbehandlungsanlage: Anlage
zur Vergärung organischer Substanz zu Biogas kombiniert mit einer
Anlage zur Erzeugung von Kompost.
Blockheizkraftwerk (BHKW): Blockheizkraftwerke
nutzen das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung. Sie bestehen aus
der Kombination eines Gasmotors oder eines Dieselmotors mit einem
davon angetriebenen Generator zur Stromerzeugung. Zusätzlich
zu der für Heizungszwecke genutzten Abwärme des Verbrennungsmotors,
der Abgase und des Generators erzeugen sie elektrische Energie, so
dass die eingesetzte Primärenergie mit einem sehr hohen Wirkungsgrad
genutzt wird.
Bodenschutzklausel: Der Bodenschutzklausel kommt im Abwägungsprozess
eine zentrale Bedeutung zu. Unbegründete oderüberzogene
Flächeninanspruchnahmen und Bodenversiegelungensind unzulässig.
Sparsamer Umgang mit Grund und Bodenbedeutet, dass vor einer Neuausweisung
von Baugebieten dievorhandenen Baulandreserven ausgenutzt sein müssen.
Das giltin ländlichen Räumen wie in Verdichtungsräumen.
Die Bodenschutzklausel im Wortlaut (§ 1a Abs. 2 BauGB): Mit
Grund undBoden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabeisind
zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme vonFlächen
für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklungder
Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachungvon Flächen,
Nachverdichtung und andere Maßnahmen zurInnenentwicklung zu
nutzen sowie Bodenversiegelungen auf dasnotwendige Maß zu begrenzen.
Landwirtschaftlich, als Wald oderfür Wohnzwecke genutzte Flächen
sollen nur im notwendigenUmfang umgenutzt werden. Die(se) Grundsätze
sind ... in derAbwägung zu berücksichtigen.
Bottom up: Bezeichnung für einen
Modellierungsansatz von unten, bei dem ein technisches Modell zur
Abbildung der Realität über einen Funktionszusammenhang
gewählt wird und das in der Regel einen hohen Differenzierungsgrad
aufweist. Bottom-up-Modelle sind insoweit erklärend, als dass
direkt bestimmt werden kann, welcher Parameter wie auf ein Ergebnis
wirkt.
Brauchwasser: In Gebäuden genutztes
Wasser, ohne Trinkwasserqualität.
Bruttogeschoßfläche: Gebäudegrundfläche
x Geschoßzahl.
C
Car-Sharing: Nutzung eines Kfzs durch
mehrere Personen / Haushalte.
D
3-Tonnen-System: Haushaltsnahes Mülltonnensystem
zur getrennten Erfassung der Bioabfall-, Papier- und Restmüllfraktion.
E
Eco Efficiency (Öko-Effizienz): Öko-Effizienz
ist ein zentraler Faktor in der Beurteilung der Nachhaltigkeit der
Produktions- und Geschäftsabläufe eines Unternehmens. Bei
der Beurteilung der Öko-Effizienz werden eine Reihe von betrieblichen
und produktionsspezifischen Kriterien beurteilt:
- Effizienz des Ressourcen- und Energieeinsatzes
- Reduktion von toxischen und gefährlichen Stoffen
- Schonung von Wasser, Boden und Luft
- Vermeidung von Störfällen
Effizienz: Der im Verhältnis zur
Genauigkeit und Vollständigkeit eingesetzte Aufwand, mit dem
Benutzer ein bestimmtes Ziel erreichen (ISO 9241-11).
Elementarfluss: Stoff- und Energiefluss, der der Umwelt ohne
vorherige Behandlung durch den Menschen entnommen wird, bzw. ohne
anschließende Behandlung durch den Menschen an die Umwelt abgegeben
wird.
EMAS: Abkürzung für Eco-Management and Audit Scheme,
dem Titel der EG-Verordnung zum Öko-Audit.
Emissionen: Die von einer Anlage ausgehenden
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht,
Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.
Energieautarke Häuser: Energieautarke
Häuser sind Häuser, die definitiv keinen Netzanschluß
mehr brauchen. Sie gewinnen alle Energie vollständig selbst von
der Sonne, ohne das gewohnte "Backup" vom Netz. Das bekannteste
energieautarke Haus, das hier gattungsbildend wirkte, ist das energieautarke
Solarhaus der Fraunhofer Gesellschaft in Freiburg. Solare Energiegewinnung,
Speichertechniken und sparsamster Verbrauch ergänzen sich hier
zu einem völlig in sich geschlossenen Kreislauf von Gewinnen,
Speichern und Verbrauchen. Die Energieautarkie, die hier aus wissenschaftlichen
Gründen vorgeführt wird, ist überall dort dringende
Notwendigkeit oder ergibt sich ganz von selbst, wo schlicht keinerlei
Energieversorgungssysteme vorhanden sind, man aber dennoch Strom und
Wärme benötigt. Der Fall tritt in Europa vorwiegend in Wald-
und Ferienhäusern sowie bei Segelbooten und Campinganlagen auf,
aber auch in abgelegenen Bauernhöfen, Berghäusern, Telekommunikationsanlagen,
Inseln und ganzen Dörfern, die bisher vom Segen eines "Netzanschlusses"
verschont blieben. Vielfach zeigt sich hier, daß es kostengünstiger
ist, eine in sich selbständige regenerative Energieversorgung
mit entsprechenden Speichersystemen aufzubauen, als über kilometerweite
Entfernungen Hochspannungsleitungen zu führen. Dies gilt insbesondere
für ganze Landstriche der "Dritten Welt", in denen
die Landbevölkerung noch weitestgehend ohne Elektrifizierung
lebt, keine Stromnetze existieren und die weite Streuung der einzelnen
Verbraucher eine zentrale Versorgung kaum zuläßt. Hier
sind dezentrale regenerative Energieversorgungssysteme oft die wirtschaftlichste
Lösung, da auch der Transport von Diesel über weite Strecken
teuer ist und bereits einen Großteil der Fracht verbraucht.
Quelle: Astrid Schneider: SolarArchitektur
für Europa. Berlin, 1996
Entschädigungs- und Übernahmeansprüche: Eine
bestimmteFestsetzung in einem Bebauungsplan, insbesondere wenn essich
dabei wie im Falle vieler Umwelt bezogener Festsetzungenum eine Nutzungsbeschränkung
handelt, kann den Wert desbetreffenden Grundstücks mindern und/oder
den Eigentümer inwirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Der
Eigentümer kanndann unter bestimmten Voraussetzungen verlangen,
dass er fürden Wertverlust entschädigt wird oder dass ihm
die Gemeindedas Grundstück abkauft. Regelmäßiger Streitpunkt
ist dabei dieFrage, ob die Planungsabsicht der Gemeinde die Grenze
der Sozialpflichtigkeit des Eigentums überschreitet oder nicht.
Näheresist in den §§ 40 bis 44 BauGB geregelt.
Erbpacht: Die einmalige Veräußerung kommunaler
Grundstückeverschafft der Gemeinde kurzfristig hohe Einnahmen.
Die Grundstückewerden dadurch aber auf Dauer aus der Hand gegeben.Demgegenüber
verstetigt die Erbpacht bzw. der erhobene Zins diekommunalen Einnahmen
und verhindert private Spekulationenmit den Grundstücken und
somit entsprechenden, zusätzlichenLandschaftsverbrauch. Die Gemeinde
behält auf lange Sichtnicht nur die Grundstücke, sondern
auch den damit verbundenenGestaltungsspielraum.
F
Fäkalwasser: Toilettenabwasser
auch Schwarzwasser
FFH-Verträglichkeitsprüfung: Die §§ 34
und 35 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bestimmen, dass Projekte
undPläne vor ihrer Durchführung oder Zulassung auf ihre
Verträglichkeitmit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher(meint
europäischer) Bedeutung (FFH-Gebiet) oder eines Europäischen
Vogelschutzgebietes zu überprüfen sind (§ 34 Abs. 1
Satz 1 BNatSchG; kann Teil der Umweltprüfung sein). Die Erhaltungsziele
umfassen die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen
Erhaltungszustandes. Fällt die Prüfung negativ aus, ist
der Plan oder das Projekt unzulässig.
Flächenrecycling: Grundstücke, die ihre bisherige
Funktionverloren haben, etwa leer stehende Industrie- oder Militäranlagen,werden
erneut genutzt zum Beispiel durch Sanierung der Gebäude,
neue Bauten oder durch Umwandlung in Naherholungsräume.
Flächennutzungsplan: Vorbereitender
Bauleitplan; stellt die beabsichtigte Art der Bodennutzung für
das gesamte Gemeinde- bzw. Stadtgebiet sowie die Erfordernisse und
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in den
Grünzügen dar.
Funktionelle Einheit: Quantifizierter Nutzen eines Produktsystems
für die Verwendung als Vergleichseinheit in einer Ökobilanz.
G
Gemeinde: Der Gemeindebegriff hat eine doppelte Bedeutung.
Er bezeichnet sowohl eine geographisch abgrenzbare, administrative
Einheit, gleichzeitig aber bestimmte Formen gemeinschaftlichen Zusammenlebens,
beispielsweise in Nachbarschaften (zjm Beispiel Kirchengemeinden).
Aus: Häussermann und Siebel (2004): Stadtsoziologie - Eine Einführung.
Frankfurt, S. 229.
Geothermie: Erdwärme
Geschoßflächenzahl (GFZ): Quadratmeter
Geschoßfläche (addierte Fläche aller Geschoße)
je Quadratmeter Grundstücksfläche.
Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer trägt maßgeblich
zur Finanzierungder Gemeinden bei und ist, aus unterschiedlichenGründen,
eine deutsche Ausnahmeerscheinung und im Auslandin vergleichbarer
Form nicht anzutreffen. Besteuert werden gewerblicheUnternehmen im
Sinne des Einkommensteuerrechts,also gewerblich tätige Einzelunternehmen
und Personengesellschaften.Seit ein paar Jahren wird über ihre
Abschaffung oderReform diskutiert.
GIS: GIS steht für Geographisches Informations-System.
Es ist definiert als ein System, das aus Hardware, Software und Verfahren
besteht, welches raumbezogene Daten erfasst, speichert, manipuliert,
analysiert, modelliert und ausgibt, um komplexe Planungs- und Managementprobleme
zu lösen (Goodvhild & Kemp,1990). GIS verbindet Karte und
Datenbank und erschließt mittels der Computertechnik auch fremden
Disziplinen die Geographie - wie etwa dem Marketing. Es kombiniert
externe Informationen mit internen Daten. Die kartographische Oberfläche
ist nichts anderes als ein Einstieg in eine umfassende Datenbank.
Grauwasser: Brauchwasser mit Ausnahme
des Fäkalwassers.
Grundflächenzahl (GRZ): Quadratmeter
(überbaute) Grundfläche je Quadratmeter
Grundstücksfläche.
Grundsteuer: Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Grundvermögen.Sie
wird von den Kommunen erhoben, welche siemittels Hebesatz der Höhe
nach variieren können. Weil die Höheder Grundsteuer insgesamt
auf sehr veralteten Einheitswertenberuht, Grundvermögen also
gegenüber anderen Vermögensartensteuerlich übermäßig
bevorteilt wird, wird seit einigenJahren über eine Reform der
Grundsteuer diskutiert. Von Seitender Umwelt- und Naturschutzverbände
wird eine Reform unterökologischen Vorzeichen vorgeschlagen.
Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer ist eine Umsatzsteuerauf
den Grunderwerb und beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreisesder Immobilie.
Die Einnahmen stehen den Ländern zu,die diese an die Kommunen
weiterreichen können. Seitens derUmwelt- und Naturschutzverbände
wird eine Reform der Grunderwerbsteuer unter ökologischen Vorzeichen
gefordert.
Grünordnungsplan: Beim Grünordnungsplan handelt
es sich umden landschaftsplanerischen Beitrag zum Bebauungsplan. Zieleder
Grünordnungsplanung sind vor allem die Schaffung vonGrünstrukturen
zur Gestaltung des Stadt- und Landschaftsbildesunter besonderer Berücksichtigung
ökologischer Belange, sowievon Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklungvon Natur und Landschaft. (Das Instrument
Grünordnungsplanist nicht in allen Bundesländern bekannt.
Dafür gibt es dortandere Planwerke, mit denen die besagten Belange
in das BPlan-Verfahren eingebracht werden.)
H
Habitat II: eine von der Vollversammlung
der Vereinten Nationen beschlossene Weltkonferenz zu Fragen der menschlichen
Siedlungen; 1996 in Istanbul, Türkei mit den Themen "Angemessene
Unterkunft für Alle" und "Nachhaltige Siedlungen in
einer zur Verstädterung strebenden Welt" veranstaltet (Habitat
I, 1976 in Vancouver, Kanada)
I
Infrastruktur: Die technischen sowie
sozialen Einrichtungen für die Daseinsvorsorge der Bevölkerung
und die wirtschaftliche Entwicklung eines Gebietes.
Infrastruktur (BMVBW): Infrastrukturen
sind materielle Einrichtungen und personelle Ressourcen in einer Region,
die die Grundlage für die Ausübung der menschlichen Grunddasseinsfunktionen
(Wohnen, Arbeiten, Erholung, Verkehr, Kommunizieren usw.) bilden.
Sie ermöglichen die soziale und wirtschaftliche Entwicklung des
betreffenden Raumes. Konkrethandelt es sich z.B. um Ver- und Entsorgungseinrichtungen,
Verkehrs- und Kommunikationsnetze, Einrichtungen des Gesundheits-
und Bildungswesens usw. Es sind im Wesentlichen Einrichtungen der
öffentlichen Daseinsfürsorge. Durch Privatisierung öffentlicher
Aufgaben werden immer mehr auch privatwirtschaftlich betriebene Versorgungseinrichtungen
einbegriffen.
Innenbereichsvorhaben: Vorhaben innerhalb von im Zusammenhangbebauten
Ortsteilen sind auch ohne B-Plan zulässig,wenn sie sich in die
Eigenart der näheren Umgebung einfügen,die Erschließung
gesichert ist, die Anforderungen an gesundeWohn- und Arbeitsverhältnisse
gewahrt bleiben und es sich nichtum eine Verunstaltung handelt (§
34 BauGB). Vorhaben im Geltungsbereicheines Bebauungsplans dürfen
selbstverständlich denjeweiligen Festsetzungen nicht widersprechen.
Zur Realisierungsolcher Vorhaben genügt eine Baugenehmigung;
es gelten dieAnforderungen der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
VieleBundesländer haben zahlreiche Bauvorhaben inzwischen voneiner
Baugenehmigung befreit, so dass beispielsweise Ein- undZweifamilienhäuser
oder Garagen häufig keiner Genehmigungmehr bedürfen. Ihre
Errichtung muss dann dort der Baubehördelediglich noch angezeigt
werden.
Innenentwicklungsplan: Dient der planerischen Analyse, Bewertungund
Darstellung der Potenziale und Ziele zur Innenentwicklungder Gemeinde,
insbesondere im Vorfeld der Aufstellungoder Änderung des Flächennutzungsplans.
Input: Stoff oder Energie, der bzw. die einem Prozess oder
einem System zugeführt wird. Ein Stoff kann sowohl Rohstoff als
auch Produkt sein.
Inversion: Bildung einer Schicht,
die mit zunehmender Höhe zu einer Temperaturzunahme statt -abnahme
führt und somit den vertikalen Luftaustausch unterbindet. Es
kommt zu einer Anreicherung von Dunst und Staubpartikel, die als Kondensationskerne
für Wasserdampf dienen können (Entstehung von Smog).
Inertes Material: Material, das von
Chemikalien nicht angegriffen wird und umgekehrt andere Stoffe nicht
angreift.
ISO 14.001: Internationale Norm "Environmental Management
System" der International Organization for Standardization aus
der 14.000er Normenreihe zum Umweltmanagement. Alternative zu EMAS
für die Zertifizierung von betrieblichen Umweltmanagementsystemen.
ISO 14.040: Internationale Ökobilanz-Norm "Prinzipien
und allgemeine Anforderungen" der International Organization
for Standardization aus der 14.000er Normenreihe zum Umweltmanagement.
J
K
Kennzahl: Bewertungsgröße, bei der die Ergebnisse
der Sachbilanz aggregiert, gewichtet oder in Bezug zur Leistung des
Systems gesetzt werden.
Kernbilanz: Beschreibt bei einer standort- oder unternehmensbezogenen
Umweltbilanz die direkt im Unternehmen anfallenden Umweltwirkungen,
z.B. innerhalb des Betriebszauns ("gate-to-gate"). Vergleiche
Komplementärbilanz.
Kleinsiedlungsgebiet: (WS) Baugebiet,
das vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen inklusive Wongebäude
mit entsprechenden Nutzgärten dient ( 2 BauNVO). Es ist also
ein Wohngebiet des ländlichen Raumes, das den Bewohner durch
Selbstversorgung aus gartenbaumäßiger Nutzung eine Einkommensergänzung
bietet.
Klimabündnis: "Klimabündnis
der Europäischen Städte mit den Indianervölkern Amazoniens
zum Erhalt der Erdatmosphäre". Zusammenschluß europäischer
Städte untereinander, mit dessen Hilfe den Ursachen und Problemen
der drohenden globalen Klimaänderungen begegnet werden soll.
- Beitrag der europäischen Städte am globalen Klimaschutz:
Schadstoffreduzierung sowie FCKW-und Tropenholzverzicht
- Beitrag der indianischen Naturvölker am Klimaschutz:
Bemühungen um den Erhalt ihrer Lebensgrundlagen,
der tropischen Regenwälder Beitritt der Stadt München am
17.07.91.
Klimaschneise: Verbindung zwischen
klimatisch günstigen Räumen (unbelastete Kaltluft-/Frischluftentstehungsgebiete)
und klimatisch-lufthygienisch belasteten Räumen.
Klimawirksame Schadstoffe: Auswirkungen
von Luftschadstoffen auf das lokale und globale Klima (z.B. Ozon).
Kontamination: Verunreinigung mit radioaktiven Stoffen, chemischen
Schadstoffen oder Mikroorganismen.
Kommunaler Finanzausgleich: Das Grundgesetz sichert denKommunen
einen prozentualen Anteil an den den Ländern zustehendenGemeinschaftssteuern
zu, so dass die Kommunen dieihnen vom Staat zugedachten Aufgaben erfüllen
können. Die Finanzausgleichs-oder Gemeindefinanzierungsgesetze
der Länderregeln (analog zum bundesstaatlichen Länderfinanzausgleich)diese
Finanzzuweisungen an die Gemeinden und Landkreiseim Einzelnen einschließlich
einer teilweisen Umverteilung vonFinanzmitteln (Umlagen) zwischen
den Gebietskörperschaftenund sorgen so für einen kommunalen
Finanzausgleich, u.a. mitdem Ergebnis, dass finanzstärkere Gemeinden
schwächere Gemeindenunterstützen.
Kompensationsflächenpool: In einem Flächenpool werden
Ausgleichs-(und ggf. Ersatz-)maßnahmen sinnvoll gebündelt,
zumBeispiel entlang eines Gewässers. Die einzelnen Maßnahmengehen
auf Eingriffsvorhaben bzw. entsprechende Planungen ananderen Stellen
zurück. Damit der Flächenpool eine in sich rundeSache
wird, betreibt die Gemeinde eine aktive Flächenbevorratungdurch
Erwerb, Tausch, Grunddienstbarkeiten oder vertraglicheSicherung. Die
Maßnahmeflächen des Flächenpools selbst könnenüber
einen eigenen grünen Bebauungsplan, über Verträgeoder
vergleichbare rechtliche Instrumente abgesichert werden.Maßnahmeträger
können neben der Kommune auch Behörden,Naturschutzverbände,
Stiftungen, Landschaftspflegehöfe, Schulenoder engagierte Bürger
sein. Ein Grundsatzbeschluss desGemeinderats verleiht dem Flächenpool
politischen Rückhalt.Siehe auch Ökokonto.
Komplementärbilanz: Erweitert eine Kernbilanz um die
außerhalb des Unternehmens anfallenden Umweltwirkungen. Diese
können auch in anderen Unternehmen anfallen. Mit der Komplementärbilanz
veschwimmt die Unterscheidung zwischen der reinen standortbezogenen
Bilanz und der Produktökobilanz.
Konversion: Unter Konversion versteht man die Umnutzungalter
Gebäude oder Flächen. Oft wird der Begriff Konversion imZusammenhang
mit der Umnutzung alter Militärflächen in zivilgenutzte
Flächen verwendet (sog. Flächenkonversion).
Kostenrechnung: Zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und zur
Ermittlung der Selbstkosten werden Informationen über den Produktionsfaktorverbrauch
im Betrieb gesammelt und den erstellten Sachgütern bzw. Dienstleistungen
gegenübergestellt. Dazu gehören z.B. die Kostenarten-, Kostenstellen-
und Kostenträgerrechnung.
Kostenträgerstückrechnung: Teil der Kostenrechnung: Die
im Betrieb angefallenen Kostenbeträge werden auf ein Stück
der Kostenträger (Produkte) bezogen, z.B. als Grundlage der Verkaufspreispolitik.
Kritische Prüfung: Ist insbesondere bei Ökobilanzen
mit vergleichenden Aussagen (z.B. Produktvergleich) erforderlich.
Muss von unabhängigen internen oder externen Sachverständigen
vorgenommen werden.
Kuppelprozess: Prozess, bei dem mehrere verwertbare Produkte
gekoppelt entstehen. Erschwert die Zuordnung von Rohstoffbedarf oder
Emissionen auf die einzelnen Produkte (siehe auch Allokation).
L
Ländliche Räume: Werden durch
ländliche Siedlungsformen und eine überwiegend dünne
Besiedlung charakterisiert. Bezogen auf die siedlungsstrukturelle
Typisierung befinden sie sich außerhalb der Verdichtungs-
bzw. Ordnungsräume. In der Regionstypisierung werden sie als
ländlich geprägte Regionen, besonders entfernt von Verdichtungsräumen
gelegene als ländlich periphere Regionen bezeichnet.
Landschaftsplan: Darstellung der örtlichen
Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des
Naturschutzes und der Landschaftspflege. Bestandteil des Flächennutzungsplanes.
LCA: Abkürzung für Life Cycle Assessment, siehe
auch Ökobilanz.
Lebensstil: Gestaltung der Lebensweise bestimmter Personen
oder Personengruppen. Der Lebensstil umfasst spezifische materielle,
kulturelle und ökonomische Präferenzen. In die Lebensstile
fließen die Wert- und Normvorstellungen der Akteure ein. Sie
sind häufig mit der Schichtzugehörigkeit verbunden, sind
aber nicht zwangsläufig an diese gebunden.
Aus: Häussermann und Siebel (2004): Stadtsoziologie - Eine Einführung.
Frankfurt, S. 229.
Lebensweg (Ökobilanz): Aufeinanderfolgende und miteinander
verbundene Stufen eines Produktsystems von der Rohstoffgewinnung bis
zur endgültigen Beseitigung (cradle to grave: "Von der Wiege
bis zur Bahre").
Lehm-Lexikon: www.eiwa-lehmbau.de/lehmlexikon
Lokale Agenda 21: Die Agenda 21 ist ein entwicklungs- undumweltpolitisches
Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert,ein Leitpapier zur nachhaltigen
Entwicklung, beschlossen aufder Konferenz für Umwelt und
Entwicklung der Vereinten Nationen(UNCED) in Rio de Janeiro
(1992). Zentrales Thema derAgenda 21 ist nachhaltige Entwicklung.
Mit einer nachhaltigenEntwicklung sollen durch anzupassende Wirtschafts-,
UmweltundEntwicklungspolitik die Bedürfnisse der heutigen GenerationBefriedigung
finden, ohne die Chancen künftiger Generationenzu beeinträchtigen.
Lufthygiene: befaßt sich mit
der Beschaffenheit und den Auswirkungen der Luft auf die Gesundheit
des Menschen.
M
Magerrasen: Mehr oder weniger trockene,
meist nährstoffarme Grasvegetation, die durch langanhaltenden
Nährstoffentzug (Mahd, Weide) entstanden ist.
Magerwiese: ausgemagerte (Wirtschafts-)
Wiese
Mischgebiet: Wohngebäude, Geschäfts-
und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Wirtschaften, Beherbergungsbetriebe,
Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie kirchliche, kulturelle,
soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe,
Tankstellen, nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätten
in gewerblich genutzten Teilen.
Modal-Split: Anteile der Verkehrsarten
(motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Personennahverkehr,
Fahrradverkehr und Fußgängerverkehr) am Verkehrsaufkommen-
bzw. aufwand
Modul: Kleinster Teil eines Produktsystems, für den zur
Erstellung einer Ökobilanz Daten gesammelt werden. Diese Segmentierung
ermöglicht einen effizienten modularen Aufbau von Ökobilanzen
unter Verwendung gleicher oder ähnlicher Prozesse.
N
Nachbarschaft: Bezeichnung für die soziale Gruppe, deren
Mitglieder aufgrund der Gemeinsamkeit des Wohnortes miteinander interagieren.
Räumliche Nähe gilt dabei als entscheidend für die
Auswahl der Interaktionspartner.
Aus: Häussermann und Siebel (2004): Stadtsoziologie - Eine Einführung.
Frankfurt, S. 230.
Nachhaltigkeits-Lexikon (Stiftung
Kathy Beys Aachen)
www.nachhaltigkeit.info
Nachhaltigkeitsindikatoren: Die aufbereiteten
und einheitlich dokumentierten Basisdaten der laufenden Raumbeobachtung
bilden die Grundlage für die Berechnung von Indikatoren. Mit
den Indikatoren wird die räumliche Entwicklung auf der Ebene
von Kreisen oder Raumordnungsregionen gemessen und beurteilt. Aktuell
stehen rund 230 Indikatoren zur Beschreibung der regionalen Lebensbedingungen
in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung, die jährlich
aktualisiert werden. Sie können in Form jährlich erscheinender
Publikationen oder auf der CD-ROM INKAR beim Selbstverlag des Bundesamts
für Bauwesen und Raumordnung (BBR) bezogen werden.
Nahwarme: Unter Nahwärme versteht
man die Wärmeversorgung von einzelnen, nah beieinanderliegenden
Gebäuden über Wärmeleitungen von einer zentral gelegenen
Reizzentrale aus.
Netzstadtmodell: Das Modell beschreibt
ein urbanes System mit Hilfe der Netzmetapher als Gebilde aus Knoten
und Verbindungen zwischen ihnen, das räumlich durch eine Grenze
(Perimeter) gegenüber einem Hinterland differenziert und in Skalen
mit unterschiedlichen Organisationsstufen gegliedert wird. Ein urbanes
System wird durch vier Aktivitäten generiert und auf sechs Territorien
räumlich angeordnet.
Netzstadtmethode: Bezeichnung für
ein Instrumentarium, um urbane Systeme, welche mit dem Netzstadtmodell
charakterisiert werden, für die Gestaltung zu analysieren und
im Entwurf zu unterstützen.
Niedertemperaturkessel: Derartige Kessel
kommen mit Vorlauftemperaturen unter 50°C aus und arbeiten besonders
wirtschaftlich. Fast alle neuen Ö1- oder Gas-Spezialkessel werden
heute als Niedertemperaturkessel angeboten.
Niedrigenergiehausstandard: Anforderungen
an die Wärmedämmumg von Häusern, die auf Werten des
sog. "Niedrigenergiehauses" beruhen. Die Wärmedämmung
des Niedrigenergiehauses halbiert den Wärmeverlust über
die Gebäudehülle im Vergleich zu den Anforderungen der Warmeschutzverordnung
von 1982.
Niedrigenergiehäuser: Als Niedrigenergiehäuser
werden im allgemeinen Gebäude bezeichnet, deren Heizwärmebedarf
weniger als 70 kWh/m²a beträgt. Der Niedrigenergiehausstandard
kann bereits mit sehr guter Wärmedämmung, hochwertigen Fenstern
und einer dichten und wärmebrückenfreien Gebäudehülle
erreicht werden. Sehr häufig werden diese Maßnahmen durch
kontrollierte Be- und Entlüftung - manchmal mit Wärmerückgewinnung
- ergänzt. Viele Gebäude haben eine Sonnenkollektoranlage,
die darauf ausgelegt ist, im Jahresdurchschnitt ca. 60% des Warmwasserbedarfs
zu decken.
Quelle: Astrid Schneider: SolarArchitektur
für Europa. Berlin, 1996
Niedrigstenergiehäuser verbrauchen
weniger als 30 kWh/m²a. Zum Vergleich: Neubauten der 70er Jahre
verbrauchen bis zu 300 Kilowattstunden Nutzenergie zum Heizen pro
Quadratmeter und Jahr. Ein Gebäude, das nach der Anfang 1995
in Kraft getretenen Wärmeschutzverordnung gebaut worden ist,
benötigt gerade noch ein Drittel davon. Niedrigstenergiehäuser
kommen mit einem Zehntel aus.
Quelle: Astrid Schneider: SolarArchitektur
für Europa. Berlin, 1996
Nullenergiehäuser: Nullenergiehäuser
sind Gebäude, die im Jahresdurchschnitt ihre gesamte Energie
(Wärme und Strom) selbst solar gewinnen können, aber nicht
unabhängig vom öffentlichen Stromnetz sind. Überschußstrom
wird im Sommer in das öffentliche Stromnetz eingespeist und anderen
Verbrauchern zur Verfügung gestellt, im Winter hingegen zieht
das Nullenergiehaus selbst wieder Energie aus dem Stromnetz. Die Jahresbilanz
ist jedoch ausgeglichen.
Auch Gebäude die "lediglich" keine weitere Energiequelle
als die Sonne benötigen, um ihren Heizenergie- und Warmwasserbedarf
zu decken, werden oft als "Nullenergiehäuser" bezeichnet.
Sie sollten vielleicht zur Abgrenzung besser "Null-Heizenergiehäuser"
genannt werden. Auch Gebäude, die weniger als 20 kWh/m²a
an Heizenergie verbrauchen, werden als - zumindest fast - Nullenergiehäuser
bezeichnet, da auch dieser Verbrauch beinahe nicht mehr der Rede wert
ist (verglichen mit bis zu 400 kWh/m²a, die konventionelle Häuser
teilweise noch benötigen). Der Grund für diese Auffassung
liegt darin, daß der Aufwand, um auch diesen geringfügigen
Restbedarf über verfeinerte Speichertechniken noch solar zu decken,
weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll erscheint.
Quelle: Astrid Schneider: SolarArchitektur
für Europa. Berlin, 1996
Nutzungsmischung: Die reale Entwicklung unserer Städte
und Gemeinden war (und ist) von räumlicher Entmischung und Trennung
der Funktionen Wohnen, Arbeiten, Handel, Versorgung und Freizeit geprägt.
Nutzungsmischung ist jedoch ein wichtiges Element einer nachhaltigen
Siedlungsentwicklung hin zu nachhaltigen Lebensstilen und einer Stadt
der kurzen Wege. Mittlerweile gibt es vielerorts beispielhafte Mischungsprojekte,
wenngleich sie gegenüber der überwältigenden Masse
monostrukturierter Neubaugebiete noch Ausnahmen darstellen.
O
Objektplanung: Konkrete Genehmigungs-
und Ausführungsplanung eines Bauvorhabens.
Öffentliches Grün: Öffentliche,
durch Vegetation geprägte Freiräume, die in der Regel für
einen uneingeschränkten Personenkreis zugänglich sind.
Öko-Audit: Ein Managementinstrument zur systematischen,
dokumentierten und regelmäßigen Bewertung der Leistung,
des Managements und der Abläufe eines Unternehmens zum Schutz
der Umwelt. Wird in der EG-Verordnung als Umweltbetriebsprüfung
bezeichnet. Umgangssprachlich oft Oberbegriff für das Thema betriebliche
Umweltmanagementsysteme.
Ökobilanz: Zusammenstellung und Beurteilung der Input-
und Outputflüsse und der potentiellen Umweltwirkungen eines Produktsystems
im Verlauf seines Lebenswegs. Schritte einer Ökobilanz: Festlegung
des Ziels und des Untersuchungsrahmens, Sachbilanz, Wirkungsabschätzung
und Auswertung. Früher wurden unter betrieblichen Ökobilanzen
unternehmens- oder standortbezogene Umweltbilanzen verstanden.
Ökokonto: Werden Maßnahmen eines Kompensationsflächenpoolsbereits
vor einem geplanten Eingriff durchgeführt, wirdein Ökokonto
zur Einbuchung benötigt. Natürlich muss dieNaturschutzbehörde
die Maßnahme anerkennen und deren Wertin einem Kompensationsflächenkataster
dokumentieren. DieMaßnahme kann später einem Eingriff bzw.
einem Verursacherzugeordnet werden, der nach dem Verursacherprinzip
die durchdie Maßnahme entstandenen Kosten erstattet, was zur
Ausbuchungder Maßnahme aus dem Ökokonto führt
(siehe auch §§135aff. BauGB).
Ökologische Vorrangfläche: Fläche,
auf der ökologische Maßnahmen Vorrang haben.
Ökologischer Landbau: Eine nachhaltige
Bewirtschaftung, Schonung von natürlichen Ressourcen sowie die
Produktion und Verarbeitung von möglichst unbelasteten Produkten.
Oikos: Als Oikos wurde ind er Antike der private Haushalt
bezeichnet. Den Gegensatz dazu bildete die Polis als zentraler Markt-
und Versammlungsplatz.
Aus: Häussermann und Siebel (2004): Stadtsoziologie - Eine Einführung.
Frankfurt, S. 231.
Operationalisierung: in der empir.
Sozialforschung die Verfügbarmachung ("operationale Definition")
von theoret. Begriffen und Hypothesen im Sinne ihrer empir. Überprüfbarkeit
durch Angabe konkreter, im Einzelnen prüfbarer Zielvorgaben und
Schritte.
Output: Stoff oder Energie, der bzw. die von einem Prozess
oder einem System abgegeben wird. Ein Stoff kann sowohl Rohstoff als
auch Produkt, Zwischenprodukt, Schadstoff oder Abfall sein.
P
Passive Solarenergie: Sonnenwärme,
die ohne Einsatz fremder Energiequellen zur Unterstützung der
Gebäudeheizung und zur Deckung des Raumwärmebedarfs genutzt
werden kann.
Petri-Netz: Ansatz aus der Theoretischen Informatik zur Beschreibung
kausaler Abhängigkeiten und nebenläufiger Vorgänge
eines Netzes. Grundlage der Stoffstromnetze. Der Name geht zurück
auf den deutschen Mathematiker Carl Adam Petri.
Pflanzenkläranlage: Kläranlage,
bei der verunreinigtes Wasser mit Beteiligung von Pflanzen gereinigt
wird, wobei meist die Rolle der Pflanzen weniger groß ist, als
die des Bodens.
Pflanzgebot: Die Gemeinde kann den Eigentümer durch Bescheidverpflichten,
sein Grundstück innerhalb einer zu bestimmendenangemessenen Frist
entsprechend den nach § 9 Abs. 1 Nr. 25getroffenen Festsetzungen
des Bebauungsplans zu bepflanzen.Im Übrigen gilt das unter Baugebot
Gesagte. Entsprechendesgilt auch für die Verfügung eines
Rückbau- und Entsiegelungsgebots.
Planung: Vorbereitung zukünftigen
Handelns auf der Grundlage von Informationsgewinnung und -verarbeitung
über Entwicklung und gegenwärtigen Zustand des Planungsobjekts.
Plusenergiehäuser: Diesen
fast schon provokativen Begriff hat (der Kenntnis der Herausgeberin
nach) der Architekt Rolf Disch der Debatte um energiesparende Architektur
und solare Energiegewinnung beigesteuert. Es handelt sich schlicht
um Häuser, die sogar mehr Energie, als in ihnen verbraucht wird,
gewinnen. Häuser, die nicht als zusätzlicher Verbraucher
ins Gewicht fallen, sondern die überschüssige Energie gewinnen
und anderen Verbrauchern oder der Allgemeinheit zugänglich machen.
Notwendig sind hierzu Häuser mit ebenfalls sparsamstem Verbrauch,
die durch die Gunst der Lage (Besonnung) und ein geringes Verhältnis
von Nutzflächen zu solaren Gewinnflächen tatsächlich
nennenswerte Energieüberschüsse erwirtschaften. Denkbar
ist in diesem Zusammenhang auch, die gigantischen Dach- und Fassadenflächen
von Lagerhallen eines Gewerbegebietes nutzbar zu machen, um ein nahe
gelegenes hochverdichtetes Wohngebiet mit Strom und Wärme zu
versorgen.
Quelle: Astrid Schneider: SolarArchitektur
für Europa. Berlin, 1996
Potentielle natürliche Vegetation: Vegetation,
die sich entwickeln würde, wenn die wirtschaftende Tätigkeit
des Menschen eingestellt würde.
Primärenergie: Die Energie, die
in den Brennstoffen (Erdöl, Erdgas, Wind, Sonne, Licht, Kohle,
Biogas, Holz usw.) vor Umwandlung und Transport enthalten ist.
Privilegierte Vorhaben und Außenbereich: Eine zentrale
Regelungim Baugesetzbuch behandelt das Bauen im so genanntenAußenbereich
(§ 35). Zum Außenbereich zählen alle Bereiche,die
nicht zum Innenbereich gehören (welcher wiederum in § 34definiert
ist), also die nicht im Zusammenhang bebauten Ortsteile.Im
Außenbereich darf grundsätzlich nicht gebaut werden.Wird
ein Bebauungsplan für ein Außenbereichsgebiet aufgestellt,dann
wird dieses Gebiet allerdings durch den Satzungsbeschlusszum Innenbereich
erklärt und eine Bebauung wird auf dieserGrundlage möglich.
Ohne Bebauungsplan sind ferner, abweichendvom grundsätzlichen
Bauverbot, ganz bestimmte Vorhaben imAußenbereich zulässig.
Zu diesen so genannten privilegiertenVorhaben zählen u.a. Vorhaben
der Landwirtschaft, der Ver- undEntsorgung sowie der Energiegewinnung.
Hier kann allerdingsder Flächennutzungsplan teilweise steuernd
eingreifen undsomit quasi die Privilegierung für bestimmte Gemeindeteileausschließen.
Q
Quartierpark: Park, der einem Wohnquartier
zugeordnet ist.
R
Rebound-Effekt. Der Rebound-Effekt bezeichnet die Überkompensation
von relativer Umweltentlastung (z.B. Entkopplung von Bruttosozialprodukt
und Energieverbrauch) durch weiteres quantitatives Wirtschaftswachstum.
Quelle: Udo E. Simonis (2003): Öko-Lexikon München: Beck.
Regenwasser: Wasser, das durch Niederschlagsereignisse
anfällt.
Ressource: Im engeren Sinne Rohstoffe
und Energieträger; Unterscheidung in erneuerbare Ressourcen wie
Nahrung, Holz, Wasser und nicht erneuerbare Ressourcen wie Rohstoffe
fossiler Brennmaterialien. Ressourcen der Erde stellen aus ökonomischer
Sicht natürliche Produktionsmittel (Rohstoffe) für die Wirtschaft
dar. Sie sind zugleich unsere Lebensgrundlage. Die Ressource Umwelt
dient darüber hinaus als Aufnahmemedium für sämtliche
menschlichen Abfälle und Emissionen.
Rigole: Meist kiesgefüllter Graben
zur Wasserrückhaltung, Versickerung und Verdunstung des anfallenden
Regenwassers.
S
Sanierung von Altlasten: Behandlung
von Altlasten (Entgiftung oder Sicherung), um davon ausgehende Gefahren
zu verringern.
Sanierungsplan: Der Sanierungsplan ist ein planerisch durchgearbeitetesSanierungskonzept
für eine Altlast in textlicherund zeichnerischer Darstellung
zur Vorlage bei der zuständigenBehörde und als Grundlage
für ein erforderliches Genehmigungsverfahren.
Sachbilanz: Bestandteil einer Ökobilanz, der die Zusammenstellung
und Quantifizierung von Inputs und Outputs eines Produktsystems umfasst.
Eine Wirkungsanalyse oder Bewertung erfolgt in einer Sachbilanz noch
nicht.
Schwachwind: Winde mit einer Windgeschwindigkeit
von weniger als 2 m/s, die keine bedeutsame lufthygienisch entlastende
Wirkung besitzen.
Siedlung, jede menschliche Niederlassung.
Nach der Benutzungsdauer unterscheidet man die Dauersiedlungen (ständig
bewohnt) von den temporären Siedlungen (kurzfristig, etwa bis
zu einem halben Jahr bewohnt), unter Letzteren saisonale Siedlungen
(während mehrerer Wochen bewohnt, z.ÿB. Almsiedlung, Wochenendsiedlung,
Nomadenlager) und ephemere Siedlungen (flüchtige Siedlungen,
z.ÿB. Windschirme, Zeltlager u.ÿa. Siedlungen der Wildbeuter
und Jägervölker). Formen der ländlichen Siedlung sind
u.ÿa. Einzelhof, Weiler, Dorf, Kibbuz, Agrostadt. Außer
den Behausungen umfasst die Siedlung auch die Grundstücke, Verkehrs-
u.ÿa. öffentlichen Flächen (z.ÿB. Grünanlagen)
sowie Kult- und Schutzanlagen. Aufgegebene Siedlungen bezeichnet man
als Wüstung.ÿþ Städtische Siedlung Stadt. Quelle:
Brockhaus, 1999
Siedlungsbestand: Siehe Bestandsgebiete.
Siedlungsstruktur: Gefüge der
Gestaltungs-, Ordnungs- und Nutzungselemente
einer Siedlung. Strukturbeschreibende Begriffe einer Siedlung oder
Stadt sind
u.a. Zentrum, Vorort, Quartier, etc.
Solarkollektor: Technische Anlage zur
Erzeugung von Wärme aus Sonnenlicht. Die Sonneneinstrahlung erwärmt
eine schwarze Oberfläche, deren Auskühlung durch eine vorgelagerte
transparente Abdeckung (Glasscheibe o.ä.) verringert wird. Die
Absorberfläche gibt die Wärme zumeist an Rohrschlangen mit
zirkulierendem Wasser zu Heizzwecken weiter.
Sonderfreifläche: Fläche.die
auch von der Neuen Messe München für Freiluftausstellungen
z.B. Baumaschinenmesse (BauMa), genutzt wird.
Soziale Stadt (Programm Soziale Stadt): Maßnahmen derSozialen
Stadt kommen in Frage zur Stabilisierung und Aufwertungvon Ortsteilen,
die durch soziale Missstände benachteiligtsind und in denen ein
besonderer Entwicklungsbedarf besteht(§ 171e BauGB).
Stadt: Siedlung mit meist nichtlandwirtschaftlichen
Funktionen (Ausnahme Ackerbürgerstadt), gekennzeichnet u.a. durch
eine gewisse Größe, Geschlossenheit der Ortsform, hohe
Bebauungsdichte, zentrale Funktionen in Handel, Kultur und Verwaltung;
in größeren Städten führt die Differenzierung
des Ortsbildes zur Bildung von Stadtvierteln (z.ÿB. City, Wohnviertel,
Industriegebiete). Die statistische Definition der Stadt geht nur
von einer bestimmten Einwohnerzahl aus, unabhängig vom Stadtrecht;
für internationale Vergleiche scheint eine Mindesteinwohnerzahl
von 20.000 sinnvoll zu sein. In Deutschland unterscheidet man Klein-
(5.000-20.000 Einwohner), Mittel- (20.000-100.000 Einwohner) und Großstadt
(über 100.000 Einwohner).
Das starke Wachstum größerer Städte, verbunden mit
höherem Verkehrsaufkommen durch die Trennung von Wohnen und Arbeiten
sowie die zunehmende Umweltbelastung (Abwasser, Müll, Smog),
stellen die Stadtverwaltungen vor Probleme, die durch die schwierige
Finanzsituation der Kommunen noch verstärkt werden. Darüber
hinaus hat die Stadtsoziologie, die sich mit den Problemen des modernen
(Groß-)Stadtlebens und deren Ursachen beschäftigt, auf
den Zusammenhang zwischen Stadtgröße und sozialem Verhalten
hingewiesen, der sich v.a. in einer Verkümmerung sozialer Lebensformen
manifestiert und in sozialpathologischen Auswüchsen (z.B. Slums,
erhöhte Kriminalitätsrate) gipfelt. Alle diese Erkenntnisse
haben Einfluss auf die Städteplanung (Städtebau), die nicht
mehr allein Aufgabe von Bauingenieuren, sondern auch von Ökologen,
Soziologen und Sozialpsychologen ist.
Quelle: Brockhaus, 1999
Stadtplanung: Die städtebauliche
Planung, gesetzlich "Bauleitplanung", allgemein auch Ortsplanung,
Städteplanung genannt, soll die gesamte Bebauung in den Städten
und Dörfern, die zu ihnen gehörenden Anlagen und Einrichtungen
sowie die mit der Bebauung in Verbindung stehende Nutzung des Bodens
so vorbereiten und leiten, dass eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende
sozial gerechte Bodennutzung gewährleistet, eine menschenwürdige
Umwelt gesichert und die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt
und entwickelt werden. Die Bauleitplanung der Gemeinde vollzieht sich
nach dem Baugesetzbuch in zwei Stufen: im Flächennutzungsplan
(vorbereitender Bauleitplan), der das ganze Gemeindegebiet umfasst
und die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde
als Ganzes in den Grundzügen darstellt, und in dem Bebauungsplan
(verbindlicher Bauleitplan), der aus dem Flächennutzungsplan
zu entwickeln ist. Der Bebauungsplan ist zugleich Grundlage für
die Erschließung und begründet planvorbereitende und plandurchführende
Bodenordnungsmaßnahmen (z.ÿB. Genehmigungspflicht für
den Grundstücksverkehr, Vorkaufsrecht, Umlegung, Enteignung).
Die Wahl der Standorte für den Gemeinbedarf sowie die zentralen
öffentlichen und privaten Einrichtungen, die Anordnung der Grün-
und Freiflächen in Verbindung mit den Wohn- und Arbeitsplätzen,
zweckmäßige Führung und Emissionsabschirmung der Hauptverkehrslinien
sind von besonderer Bedeutung für die Qualität der künftigen
Umwelt. Die Verkehrsplanung muss daher in die Bauleitplanung integriert
werden und sich mit dem fließenden und ruhenden Individualverkehr,
dem Fußgängerverkehr und dem öffentlichen Nahverkehr
(Schiene, Bus) befassen. Die Bauleitpläne sind den Zielen der
überörtlichen Raumordnung und Landesplanung anzupassen.
Stadtumbaumaßnahme (Programme Stadtumbau Ost undWest): Ortsteile,
die unter erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten
gemeint ist vor allem ein dauerhaftes Überangebotan Wohnungen
leiden, sollen umgebaut und auf diese Weisezukunftsfähig
gemacht werden (§ 171a BauGB). Stadtumbauwird eine zentrale städtebauliche
Aufgabe in den kommendenJahren sein, denn die Alterung und der Rückgang
der Bevölkerunggehen mit Schrumpfungsprozessen, mit Bedarfs-
undAngebotsveränderungen in allen Lebensbereichen einher. Dieswird
auch weitreichende Folgen für die Stadtentwicklung habenund eine
noch nie da gewesene Herausforderung für denStädtebau bedeuten.
Städtebau: Teilgebiet der Urbanistik.
Der Städtebau hat die Aufgabe, die räumliche, besonders
die bauliche Entwicklung im gemeindlichen Bereich zu lenken. Das Tätigkeitsfeld
umfasst sowohl die städtebauliche Planung mit der räumlichen
Disposition der verschiedenen Bodennutzungen bis hin zur Festsetzung
der Umgrenzung und der Höhen der Gebäude als auch die Realisierung
der Planung über Bodenpolitik (Bodenwirtschaft und Bodenordnung)
sowie die Aufschließung (Erschließung, Folgeeinrichtungen
besonders Anlagen des Gemeinbedarfs der öffentlichen Hand und
sonstiger Träger, private Versorgungseinrichtungen).
Städtebauförderung: Seit Anfang der 70er Jahre stellen
Bundund Länder gemeinsam im Rahmen der StädtebauförderungFinanzhilfen
für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklungder Städte
und Gemeinden bereit. Damit soll die Funktion derStädte als Wirtschafts-
und Wohnstandort gestärkt werden.
Städtebaulicher Denkmalschutz (nur neue Länder): Das
StädtebauförderungsprogrammStädtebaulicher Denkmalschutz
inden neuen Ländern wurde 1991 von Bund und Ländern eingeführt.Ziel
des Programms ist die Erhaltung historischer Stadtkerne. Dazuzählt
nicht nur die Erhaltung einzelner Baudenkmäler, sondernauch die
Revitalisierung historischer Innenstädte.
Städtebauliche Rahmenpläne: Der städtebauliche
Rahmenplanstellt eine zusätzliche Planungsstufe zwischen dem
Flächennutzungsplanund den Bebauungsplänen dar. In einem
Rahmenplanwerden größere städtebauliche Zusammenhänge,
Konzepte zurFunktion, Nutzung, Gestaltung, zu sozialen und ökologischenBelangen
dargestellt. Rahmenpläne haben informellen Charakter,sie definieren
Leitlinien und Ziele für Politik und Verwaltung, aufderen Grundlage
u.a. Bebauungspläne erarbeitet werden.
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme: Zielt auf die
wesentlicheVerbesserung und Umgestaltung eines Gebietes zur Behebungstädtebaulicher
Missstände. (§ 136 BauGB)
Städtebaulicher Vertrag: Die Gemeinde kann beispielsweise
mitBauträgern und Investoren städtebauliche Verträge
schließen undauf diese Weise Vereinbarungen treffen, die über
Festsetzungeneines Bebauungsplans hinausgehen oder deren zügige
Realisierungabsichern (§ 11 BauGB). Diese Möglichkeit ist
insbesonderezur Vereinbarung, Absicherung und Kostenübernahme
vonUmweltmaßnahmen (Ausgleichspflanzungen, Bodensanierung)interessant.
Weitere typische Anwendungsfälle: Vertrag zur Übernahmevon
Folgekosten der Infrastruktur, von Planungskostenoder zur Absicherung
einer bestimmten Umsetzungsfrist.
Standort: Umweltbilanzen ("betriebliche Ökobilanzen")
beziehen sich meistens auf Unternehmensstandorte, d.h. auf das Gelände,
auf dem die gewerblichen Tätigkeiten des Unternehmens erfolgen.
Dazu zählen auch die im Rahmen dieser Tätigkeit genutzten
beweglichen und unbeweglichen Sachen, die zur Ausstattung und Infrastruktur
gehören.
Starkwind: Winde mit einer Windgeschwindigkeit
über 5 m/s, die zu einer vollständigen Durchmischung der
Luft führen und dadurch zur lufthygienischen Entlastung beitragen.
Stelle: Ein passiver Bestandteil (Knoten) eines Stoffstromnetzes,
der einen Zustand beschreibt. Stellen werden in Umberto zur Verteilung
und Lagerung von Stoffen und Energien genutzt.
Stellplatzschlüssel: Angabe, wieviel
Kfz-Stellplätze pro Wohneinheit zur Verfügung gestellt werden
müssen.
Stoffflussanalyse: Methode zur
Erfassung der Materie- und Energieflüsse sowie der Energielager
in einem gegebenen Raum in einem definierten Zeitabschnitt.
Stoffstrom (-analyse): Um eine bestimmte Menge von Endprodukten
oder Dienstleistungen bereitstellen zu können, muss eine mehr
oder weniger große Menge von Roh- und Hilfsstoffen bewegt werden,
deren Gesamtmasse die der Endprodukte um ein Vielfaches übersteigen
kann. Um einen einzigen Computer herzustellen, müssen z.B. (einschließlich
des Abraums der Rohstoffgewinnung) 10 bis 20 Tonnen Material bewegt
werden. Dabei ist noch nicht der Wasserbedarf berücksichtigt.
Die Stoffstromanalyse zielt darauf ab, die Materialmasse, die im Endprodukt
nicht mehr auftaucht ("ökologischer Rucksack"), möglichst
gering zu halten, ohne Abstriche bei der Qualität zu machen.
Strahlungsnächte: Entstehung von
Inversionen in windschwachen, wolkenarmen Nächten durch kühle
bodennahe Schichten und darüberliegende warme Schichten.
Strategische Umweltprüfung (SUP): Umweltprüfung
für Pläne und Programme, geregelt im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG). Die Umweltprüfung der Bauleitpläne ist davon abweichend
im Baugesetzbuch geregelt.
Suburbanisierung: Prozess der Ausbreitung der Städte
in ihrUmland, verbunden mit Landschaftszerschneidung durch Verkehrswege.
Suffizienz: Die Suffizienz richtet
sich an die Konsumenten und sucht nach Konzepten und Ansätzen
zur Reduzierung des materiellen Konsums. Im Vordergrund steht dabei
die Entwicklung von neuen Lebensstilen und Konsummustern, die den
ökologischen Strukturwandel unterstützen sollen.
Sukzessionsfläche: Fläche,
auf der sich, ohne menschlichen Eingriff, durch Ablösung einer
Organismengemeinschaft durch eine andere, hervorgerufen durch Klima,
Boden oder Lebenstätigkeit der Organismen selbst, die potentielle
natürliche Vegetation einstellen würde; allg. für Flächen,
die für einen gewissen Zeitraum sich selbst überlassen werden.
Szenario: Vorstellung
einer Situation, Gesellschaft oder eines Geschehens, die entsteht,
wenn ein Planspiel bis zum Ende durchgespielt wird. Szenarien dienen
zur Gewinnung von Einsichten in zukünftige Entwicklungen in Abhängigkeit
von Ausgangsbedingungen. Mit Hilfe von Modellen werden i.d.R. zukünftige
Situationsalternativen als logische Folge unterschiedlicher Weichenstellungen
hergeleitet. Zusammen mit einer adäquaten Datenbasis und einem
geeigneten Modell lassen sich "Wenn-Dann"-Aussagen treffen,
insbesondere die (zeitliche) Änderung von Umweltindikatoren betreffen.
T
Technische Infrastruktur: Alle Arten
von Verkehrsanlagen,
Kommunikationseinrichtungen (z.B. Post) sowie die Anlagen der Ver-
und
Entsorgung (Kraft- und Gaswerke, Wasser- und Klärwerke, Müllverbrennung
etc.).
Top-Down: Bezeichnung für einen
Modellierungsansatz " von oben", bei dem ein mathematisches
bzw. statisches Modell zur Abbildung der Realität gewählt
wird und das in der Regel einen hohen Aggregationsgrad aufweist. Top-Down-Modelle
sind oft ökonometrisch, beruhen also auf einem Wirkunsgzusammenhang,
der über Kosten oder Preise vermittelt wird (z.B. Preiselastizitäten).
Durch dann stattfindende hohe Aggregation realer Abläufe zu ökonomischen
Parametern ist der Differenzierungsgrad von Ergebnissen in der Regel
gering.
Trinkwasser: In der Regel aus Grundwasser
gewonnenes oder aufbereitetes Wasser. Es muß den geltenden Trinkwassergütequalitätsnormen
entsprechen.
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Ein Teil des verwaltungsbehördlichen
Verfahrens, die der Entscheidung über die Zuverlässigkeit
von Vorhaben dienen. Sie umfaßt Ermittlung, Beschreibung und
Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf: Mensch, Tiere, Pflanzen,
Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und deren Wechselwirkungen
sowie Kultur- und sonstige Sachgüter.
U
Umlegung: Das Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch(§§
45ff.) ist ein Verfahren zum Grundstückstausch mit demZiel, unbebaute
oder bebaute Grundstücke neu zu ordnen, umzweckmäßig
gestaltete Grundstücke zu erhalten. Das Verfahrenhat sich insbesondere
zur innerörtlichen Nachverdichtungsehr locker bebauter, aber
ungünstig erschlossener Siedlungenbewährt. Die Gemeinde
ordnet die Umlegung für ein bestimmtesGebiet an und setzt einen
Umlegungsausschuss ein. DerUmlegungsplan regelt im allseitigen Interessenausgleich
dieGrundbesitzverhältnisse neu, ohne dass Grundstücke ver-
bzw.gekauft werden; Grunderwerbsteuer oder Gebühren fallen nichtan.
Keiner der Grundbesitzer wird benachteiligt. Mit der von derGemeinde
abgeschöpften, umlegungsbedingten Bodenwertsteigerungfinanziert
sie das Verfahren. Die Umlegung dient entwedererstmalig der Schaffung
von Baurecht auf bislang nicht zumBauen geeigneten Flächen (Erschließungsumlegung)
oder derHerbeiführung einer besseren Bebaubarkeit von bereits
bebautenGrundstücken (Neugestaltungsumlegung).
Umweltbericht: Besonderer Teil der Begründung zum Bauleitplan.
Verbot der Negativ- oder Verhinderungsplanung: Bauleitplänedürfen
nicht ausschließlich mit dem Ziel aufgestellt werden, eineunerwünschte
Entwicklung oder Nutzung zu verhindern. Einebestimmte Darstellung
oder Festsetzung muss von der Gemeindewirklich gewollt sein und einer
planerischen Konzeption folgen.Das schließt keineswegs den Beschluss
eines Bebauungsplansmit ausschließlich grünen
Inhalten (Grün-, Wald- Landwirtschaftsfläche)aus.
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS):
Studie zur Umweltverträglichkeit eines Bauvorhabens; z.B. vom
Bauherrn veranlaßt.
Urbanes System: Das urbane System ist
ein aus geogenen (erdgeschichtlich entstandenen) und anthropogenen
(kulturell gestalteten) Subsystemen zusammengesetztes Gross-System
auf einer Fläche von Hunderten bis Zehntausenden von Quadratkilometern
und einer Dichte von Hunderten von Einwohnern pro Quadratkilometer.
Es ist ein flächendeckendes dreidimensionales Netzwerk von vielfältigen
sozialen und physischen Verknüpfungen. In den Knoten dieses Netzwerks
bestehen relativ hohe Dichten von Menschen und Gütern. Zwischen
diesen Knoten unterschiedlicher Dichten finden starke Flüsse
von Personen, Gütern und Informationen statt. Die kolonialisierten
Ökosysteme der Land-und Forstwirtschaft und die Gewässer
sind integrierte Teile dieses Systems.
V
Verdichtungsräume: Gebietskategorie
in der siedlungsstrukturellen Typisierung, die durch eine erhöhte
Konzentration von Einwohnern und Arbeitsplätzen gekennzeichnet
ist. Als Ordnungsräume werden die Verdichtungsräume und
die eine starke Pendlerverflechtung mit diesen aufweisenden Randgebiete
bezeichnet.
Vorgartensatzung: Die Bauordnungen der Länder eröffnen
denKommunen die Möglichkeit, die Überbauung privater Freiflächen,beispielsweise
von Vorgärten, einzuschränken. Viele Gemeindennutzen dieses
Satzungsrecht, um so insbesondere die übermäßigeAnlage
von Stellplätzen zu unterbinden und den besonderenCharakter bestimmter
Quartiere zu erhalten.
Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) (= vorhabenbezogener
Bebauungsplan): Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist eine Sonderform
des Bebauungsplanes. Dieser findet Anwendung, wenn ein bereits präzise
umrissenes Projekt von einem Investor (Vorhabenträger) realisiert
werden soll und dieser sich verpflichtet, das Vorhaben und die Erschließung
auf Grundlage diesesmit der Gemeinde abgestimmten Plans zu erstellen.
Über einenDurchführungsvertrag regelt die Kommune mit dem
Investor diezu erbringenden Erschließungsmaßnahmen. Der
Vorhaben- undErschließungsplan dient der beschleunigten Umsetzung
vonBauprojekten. Auf dieser Grundlage kann sich die Gemeinderelativ
sicher sein, dass die Planung auch tatsächlich realisiertwird.
Im Grundsatz gelten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplandie
gleichen Vorschriften wie für den herkömmlichenBebauungsplan
(§ 12 BauGB).
W
Wirtschaftsverkehr: Verkehr von Gewerbe
und Industrie.
Wohngebiete, allgemeine: Wie reine
Wohngebiete, jedoch mit weitaus weniger Einschränkungen für
nicht dem Wohnen dienende Gebäude (BauNVO §4).
Wohngebiete, reine: Gebiete, in denen
lediglich das Wohnen einschließlich Läden und nicht störende
Handwerksbetriebe erlaubt ist (BauNVO §3).
X
Y
Z
Zisterne: Auffang- und Speicheranlage
für Regenwasser.
A - B - C -
D - E - F - G
- H - I - J - K
- L - M - N - O
- P - Q - R - S
- T - U - V - W
- X - Y - Z